Überblick über die KI-VO für öffentliche Verwaltungen
Titus
10.04.2025

Einleitung
Die Europäische Union hat mit der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) einen Rechtsrahmen geschaffen, um den Einsatz von KI-Systemen zu regeln und einheitliche Standards innerhalb der EU zu etablieren. Diese Verordnung trat am 2. August 2024 in Kraft und wird schrittweise wirksam. Seit dem 2. Februar 2025 sind die Artikel 1 bis 5 (Kapitel 1 und 2) anwendbar.
Aufbau und Regelungen der KI-VO
Die KI-VO klassifiziert KI-Systeme nach dem von ihnen ausgehenden Risiko:
- Verbotene KI-Systeme: Systeme, die ein nicht vertretbares Risiko darstellen, wie z.B. Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz, sind grundsätzlich verboten.
- Systeme mit hohem Risiko: Diese unterliegen strengen Anforderungen, insbesondere wenn sie in Bereichen wie Beschäftigung und Personalmanagement eingesetzt werden.
- Begrenztes und minimales Risiko: Für diese Kategorien gelten weniger strenge oder keine spezifischen Regelungen.
Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber, die KI-Systeme einsetzen oder bereitstellen, sind nach Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Dies betrifft alle Beschäftigten, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.
Die Verordnung definiert “KI-Kompetenz” als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI bewusst zu sein.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Interne Richtlinien und Standards: Entwicklung von Best Practices und ethischen Grundsätzen für den Umgang mit KI.
- Regelmäßige Schulungen: Anbieten von Fortbildungen, die sowohl technische als auch ethische Aspekte von KI abdecken.
- Praxisorientiertes Lernen: Förderung des Austauschs in interdisziplinären Teams, um ein umfassendes Verständnis für KI zu entwickeln.
Es ist wichtig, die vorhandenen Erfahrungen und Kenntnisse der Beschäftigten einzubeziehen, um den individuellen Lernbedarf gezielt zu adressieren. Dabei sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 96 ff. BetrVG zu beachten.
Schulungspflicht und Unterstützung
Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Die Unternehmen müssen ihre eigenen Konzepte entwickeln, um sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten KI-Systeme richtig einsetzen und deren Risiken einschätzen können. Obwohl die Verordnung keine spezifischen Schulungsmethoden vorschreibt, ist es ratsam, eine Bedarfsanalyse durchzuführen, um den Schulungsbedarf zu ermitteln. Dies kann durch ein Basistraining ergänzt werden, das Wissen über KI, ihre Funktionsweise sowie rechtliche und ethische Rahmenbedingungen vermittelt.
Gemeinsam mit unserem Partner Process Academy bieten wir maßgeschneiderte Trainingsprogramme an, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Verwaltung zugeschnitten sind. Dabei folgen wir unseren Prinzipien: pragmatisch, ehrlich und bedarfsorientiert, damit wir gemeinsam das große Thema „KI“ allen auf Augenhöhe näher bringen und das Bewusstsein für kritisches Denken und den Umgang damit schärfen können.
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Häufig gestellte Fragen
Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet meine Mitarbeitenden zu schulen?
Nein, ein Verstoß gegen Artikel 4 der KI-VO führt nicht automatisch zu Bußgeldern oder Strafen. Allerdings könnten Unternehmen haftbar gemacht werden, wenn durch mangelnde Schulung Fehler oder Schäden entstehen.
Was soll diese Schulung bewirken?
Es sollten technische Inhalte ebenso vermittelt werden wie ethische Fragestellungen, die ein kritisches Denken der Mitarbeiter fördern. Dabei gilt es, bestehende Erfahrungen und Wissensstände der Mitarbeiter einzubeziehen, um individuelle Lernbedarfe gezielt adressieren zu können.