menu button

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der SpeechMind GmbH
Vers. 2.0 vom 19.11.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SpeechMind GmbH für SaaS-Dienstleistungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der SpeechMind GmbH, Andreas Schubert Straße 23, 01069 Dresden, vertreten durch Justus Feron und Richard Fankhänel, im Folgenden „Auftragnehmer", und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber", als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service („SaaS") an. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Software. Gegenstand des Vertrages ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte, sowie die Nutzung der Website für den öffentlichen Auftritt durch den Auftraggeber. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit.

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Beschreibung der SaaS Lösung. Diese Beschreibung ist integraler Bestandteil des Vertrages.

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Änderungen an der SaaS Lösung vorzunehmen, soweit diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind. Eine Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie zur Anpassung an den technischen Fortschritt oder zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der SaaS Lösung dient und keine wesentlichen Nachteile für den Auftraggeber mit sich bringt.

(3) Der Auftragnehmer kann seine Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar ist. Zumutbare Änderungen sind insbesondere solche, die keine erheblichen Auswirkungen auf die vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten haben und dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten verursachen.

(4) Weitere Leistungen, wie etwa die Entwicklung individueller Lösungen oder kundenspezifische Anpassungen an der SaaS Lösung, sind nicht geschuldet und bedürfen eines gesonderten Vertrages. Solche zusätzlichen Leistungen sind vom Auftraggeber gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

(5) Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung zwischen dem beschriebenen Übergabepunkt und dem IT-System des Auftraggebers sind nicht geschuldet. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, eine ausreichende und stabile Internetverbindung bereitzustellen, um die Nutzung der SaaS Lösung zu ermöglichen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die auf eine unzureichende Internetverbindung des Auftraggebers zurückzuführen sind.

(6) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die SaaS Lösung im Wesentlichen den beschriebenen Funktionen und Leistungsmerkmalen entspricht. Eine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder eine bestimmte Reaktionszeit wird jedoch nicht übernommen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.

(7) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die SaaS Lösung zu erweitern, zu verbessern oder sonstige Änderungen vorzunehmen, die der Verbesserung der Funktionalität oder der Sicherheit der Lösung dienen. Solche Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.

(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von dem Auftragnehmer für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 3 Inhalt des Vertrages

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Rahmen eines Software-as-a-Service-Vertrags (SaaS-Vertrag) die vereinbarte Software zur Nutzung zur Verfügung. Die Software ist Eigentum des Auftragnehmers und wird nicht verkauft, sondern lediglich vermietet.

(2) Für den Zugriff und die Nutzung des Service muss der Auftraggeber sich selbstständig anmelden. Der Auftraggeber muss im Rahmen des Anmeldeprozesses die erforderlichen Daten und Informationen bereitstellen, die für die Erstellung eines Nutzerkontos notwendig sind. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebenen Daten vollständig und richtig sind.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.

(4) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers, Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

(5) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.

§ 4 Durchführung der Dienstleistung

(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.

(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(5) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege der Software. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um die Leistungsfähigkeit der Software zu verbessern oder den Bedürfnissen des Marktes anzupassen.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder zu dekompilieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Daten oder Inhalte zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

(7) Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.

(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.

(9) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Audio- oder Videogespräche auf die Plattform des Auftragnehmers hochzuladen. Der Auftragnehmer erstellt aus den hochgeladenen Gesprächen automatisch Protokolle. Diese Protokolle werden dem Auftraggeber in einem geeigneten Format zur Verfügung gestellt.

§ 5 Zahlung

(1) Für die Nutzung der SaaS-Lösung fällt eine Gebühr an, deren Höhe sich aus der aktuellen Preisliste des Anbieters ergibt. Der Auftraggeber kann die Gebühren mit den Zahlungsmöglichkeiten Lastschrift, PayPal oder Rechnung begleichen.

(2) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Erhalt der Rechnung unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird mit dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 28 Tage ab Rechnungsstellung, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart. Die Zahlung ist mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln möglich.

(3) Die Zahlung der monatlichen Gebühr erfolgt im Voraus. Im Falle einer nicht erfolgreichen Zahlung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren.

(4) Alle Preise auf der Webseite des Auftragnehmers sind als Nettopreise aufgeführt.

§ 6 Schutzrechte des Auftragnehmers und Dritter

(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.

(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.

(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.

(4) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.

§ 7 Marketing und Werbung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Logo des Auftraggebers für Marketingzwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung des Logos auf der Webseite des Auftragnehmers, in Präsentationen, in Social-Media-Beiträgen sowie in sonstigen Werbematerialien.

(2) Diese Berechtigung gilt, sofern in einem gesondert abgeschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) nicht anders geregelt ist. Sollte ein NDA bestehen, dessen Bestimmungen die Nutzung des Logos einschränken oder untersagen, haben die Regelungen des NDA Vorrang.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Logo des Auftraggebers ausschließlich in einer Weise zu verwenden, die dem Ansehen und der Reputation des Auftraggebers nicht schadet.

(4) Der Auftraggeber kann die Nutzung seines Logos durch den Auftragnehmer jederzeit schriftlich widerrufen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Nutzung des Logos innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Widerrufs einzustellen und sämtliche Materialien, die das Logo des Auftraggebers enthalten, aus dem Verkehr zu ziehen oder entsprechend zu ändern.

(5) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor der erstmaligen Nutzung des Logos in einem neuen Kontext informieren und ihm die Möglichkeit geben, dieser spezifischen Nutzung zu widersprechen. Ein Widerspruch muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen und schriftlich begründet werden.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Ansprüche Dritter, die aus der rechtmäßigen Nutzung des Logos des Auftraggebers gemäß dieser Klausel entstehen, es sei denn, solche Ansprüche resultieren aus einer missbräuchlichen oder unsachgemäßen Verwendung durch den Auftragnehmer.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen" genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertraulliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

  • bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
  • der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
  • der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 8 sind darauf nicht anwendbar.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber jeweils um einen Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.

(3) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.

(4) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats für Verbraucher und einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit für Unternehmer. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.

(5) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens Auftragnehmer liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber mehr als 2-mal mit den Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn er vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

(6) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch von Auftragnehmer unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von der Künstlichen Intelligenz (KI) generierten Ausgaben. Der Auftraggeber erkennt an, dass die KI-basierte Technologie Fehler enthalten kann und die bereitgestellten Informationen nicht immer den tatsächlichen Inhalt des Gesprächs korrekt wiedergeben.

(6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die vom Auftraggeber hochgeladenen Inhalte.

(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Verlusten, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit den Inhalten des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund von Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Datenschutzrechten oder anderen Rechten der betroffenen Personen.

§ X Nutzung von Inhalten

(1) Der Auftragnehmer trainiert seine Systeme nicht mit den hochgeladenen Nutzerdaten. Um jedoch die Dienste kontinuierlich zu verbessern, sammelt und analysiert der Auftragnehmer Daten über die Nutzung der Plattform. Diese Analyse umfasst allgemeine Nutzungsmuster. Alle daraus resultierenden Verbesserungen, Rechte, Algorithmen und sonstigen Produkte gehören ausschließlich dem Auftragnehmer. Durch die Nutzung der Dienste stimmt der Auftraggeber der anonymisierten Datennutzung für die genannten Zwecke zu.

(2) Der Auftragnehmer greift nur auf die Inhalte und/oder verarbeiteten Inhalte des Auftraggebers zu, wenn dies erforderlich ist, um technische Fehler zu identifizieren und zu beheben, oder wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich (auch per E-Mail) dazu auffordert, auf seine Daten oder Ergebnisse zuzugreifen, beispielsweise um verarbeitete Inhalte zu überprüfen.

(3) Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, seine Inhalte oder die verarbeiteten Inhalte mit anderen Benutzern der Plattform sowie mit Dritten zu teilen, die den Auftragnehmer nicht nutzen (im Folgenden „Teil-Funktion" genannt). Der Auftraggeber erkennt an und stimmt zu, dass er die alleinige Verantwortung für die von ihm geteilten Inhalte trägt.

§ 10 Pflichten des Auftraggebers

(1) Auftraggebern ist es verboten, die Software und die Dienstleistungen des Auftragnehmers ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftragnehmers zu anderen Zwecken als zu ihren eigenen, persönlichen oder beruflichen/gewerblichen Zwecken zu nutzen, insbesondere nicht zu sonstigen gewerblichen Zwecken:

  • Viren, Trojaner, Würmer oder sonstigen Schadcode in die Software zu schleusen oder dies zu versuchen,
  • die Software zu hacken, zu manipulieren oder dies zu versuchen,
  • Scripts und andere automatisierbare oder teilautomatisierbare Verfahren zur Nutzung der Software einzusetzen,
  • Sicherheitsfunktionen der Software zu umgehen oder dies zu versuchen.

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftraggeber bei Verstoß gegen diese AGB oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu sperren. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die durch die Sperrung eines Auftraggebers entstehen.

§ X Account-Nutzung und Löschung

(1) Der Auftragnehmer verbietet ausdrücklich das Sharing von Accounts, es sei denn, dies wurde im Einzelfall vom Auftragnehmer persönlich und schriftlich zugelassen. Jeder Account ist ausschließlich für die Nutzung durch den registrierten Nutzer bestimmt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, kostenlose Accounts bei nachweislicher Nichtnutzung zu löschen. Als Nichtnutzung gilt ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten, in dem keine Anmeldung oder Aktivität durch den Nutzer erfolgt ist. Vor der Löschung wird der Nutzer per E-Mail oder einer anderen geeigneten Kommunikationsform über die bevorstehende Löschung informiert. Der Nutzer hat dann eine Frist von 14 Tagen, um auf die Benachrichtigung zu reagieren und den Account wieder zu aktivieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, wird der Account unwiderruflich gelöscht.

§ 11 Lizenz für die Inhalte des Auftraggebers

(1) Wenn der Auftraggeber Inhalte bereitstellt, beauftragt er den Auftragnehmer damit, diese zu speichern, zu hosten und, wenn dies vereinbart ist, Dritten zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer verwendet Inhalte im Einklang mit der zwischen ihm und dem Auftraggeber bestehenden Vereinbarung. Indem der Auftraggeber seine Inhalte bereitstellt, räumt er dem Auftragnehmer für die Dauer der Vereinbarung eine nicht ausschließliche, räumlich unbegrenzte Lizenz ein, diese Inhalte für die Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung zu nutzen. Dazu gehört auch das Recht, die Inhalte zu speichern, zu reproduzieren, zu formatieren, (technisch) zu bearbeiten, zu übertragen, zugänglich zu machen und selbst oder durch Dritte zu analysieren, und auszuwerten. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Auftragnehmer ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Der Auftragnehmer wird die von den Auftraggebern in der Software hochgeladenen Inhalte nur insoweit veröffentlichen und Dritten zugänglich machen, wie dies für den Vertragszweck erforderlich ist.

(2) Auftraggeber sichern zu, dass sie alle Rechte an den von ihnen in die Software Stundenabruf hochgeladenen Inhalten haben oder über eine Lizenz für die Inhalte verfügen.

§ X Inhalte mit Sprachaufnahmen Dritter

(1) Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, aufgezeichnete Gespräche hochzuladen und diese über die Plattform in Textform umzuwandeln. Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzlichen Anforderungen zur Aufzeichnung von Gesprächen je nach dem Standort des Auftraggebers variieren können. Diese können beinhalten, dass alle Gesprächsteilnehmer im Voraus über die Aufzeichnung informiert werden müssen. Daher hat sich der Auftraggeber über die für seinen Standort geltenden rechtlichen Vorschriften zur Gesprächsaufzeichnung zu informieren.

(2) Der Auftraggeber erkennt an und stimmt zu, dass es allein in seiner Verantwortung liegt, die betroffenen Personen gemäß den jeweils anwendbaren Gesetzen zu informieren und deren Einwilligung einzuholen. Dies schließt ein, dass er die Zustimmung der Gesprächspartner in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den nationalen Datenschutzgesetzen, einholen muss.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Aufzeichnung und Nutzung der Sprachaufnahmen den geltenden rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dies beinhaltet die ordnungsgemäße Information der betroffenen Personen über den Zweck der Aufzeichnung, die Dauer der Speicherung und deren Rechte in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Verlusten, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit den Inhalten des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund von Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Datenschutzrechten oder anderen Rechten der betroffenen Personen.

(5) Bei einem Verstoß gegen die in dieser Klausel genannten Pflichten behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Nutzung des Auftraggebers der Plattform einzuschränken oder zu beenden und rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten des Auftraggebers im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an Dritte weiterzugeben. Dies erfolgt ausschließlich gemäß den Weisungen des Auftragnehmers und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die beauftragten Dritten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen haben, um die Sicherheit der Daten des Auftraggebers zu gewährleisten und unbefugten Zugriff, Verlust oder Missbrauch der Daten zu verhindern.

(2) Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Auftraggebers kann es notwendig werden auf Datensätze des Auftraggebers zuzugreifen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

(4) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Webseite des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://www.speechmind.com/rechtlich/datenschutz/

§ 13 Nutzung von Kundennamen zu Werbezwecken

(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit die ausdrückliche Erlaubnis, seinen Namen und sein Firmenlogo zu Werbezwecken zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Erwähnung des Auftraggebers als Referenz auf der Webseite des Auftragnehmers, in Präsentationen, in sozialen Medien, in Pressemitteilungen, in Verkaufsunterlagen sowie in sonstigen Marketing- und Werbematerialien.

(2) Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail der Nutzung seines Namens und Logos zu Werbezwecken widersprechen. Nach Eingang des Widerspruchs wird der Auftragnehmer die Nutzung des Namens und Logos des Auftraggebers zu Werbezwecken innerhalb einer angemessenen Frist einstellen.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Nutzung des Kundennamens und Logos in einer Weise vorzunehmen, die das Ansehen und den guten Ruf des Auftraggebers nicht beeinträchtigt. Der Auftragnehmer wird den Kundennamen und das Logo ausschließlich im Rahmen der in Absatz (1) genannten Zwecke verwenden und keine darüberhinausgehende Nutzung vornehmen, es sei denn, der Auftraggeber hat einer solchen Nutzung ausdrücklich zugestimmt.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er berechtigt ist, dem Auftragnehmer die Erlaubnis zur Nutzung seines Namens und Logos zu erteilen und dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Nutzung des Kundennamens oder Logos gegen den Auftragnehmer geltend machen. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

(5) Diese Erlaubnis zur Nutzung des Kundennamens und Logos bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehen, es sei denn, der Auftraggeber hat der weiteren Nutzung schriftlich oder per E-Mail widersprochen.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Auftraggeber durch die Nutzung seines Namens und Logos zu Werbezwecken entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht.

§ 14 Widerrufsrecht

(1) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, verweist der Anbieter bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://www.speechmind.com/rechtlich/impressum/

(2) Handelt es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 15 Europäische Streitbeilegung

(1) Der Auftragnehmer weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.